Wie jeder andere Vertragstarif auch, sind Handyflats stets an eine bestimmte Vertragslaufzeit gebunden. Allgemein wird ein Vertrag im Mobilfunkbereich, mit Ausnahme von Prepaid-Verträgen und einer kleinen Anzahl von Spezialfällen, für insgesamt 24 Monate abgeschlossen. Eine Kündigung des gewählten Tarifs ist erst bei Ablauf dieser Zeitspanne möglich, meist mit einer Frist von 3 Monaten, die es strikt einzuhalten gilt. Wird der Kündigungszeitpunkt verpasst, verlängert sich der Vertrag automatisch und völlig rechtsgültig. Üblicherweise beträgt die anschließende neue Laufzeit weitere 12 Monate.
Ein Teil der Mobilfunkprovider in Deutschland, welche unter teltarif.de/../mobilfunk.html gelistet sind, bietet jedoch auch eine flexible Alternative zum 2-Jahres-Vertrag an. Tarife mit Verträgen ohne feste Mindestlaufzeit sind jederzeit kündbar – meist mit einer verkürzten Frist von zwei, vier oder sechs Wochen zum Monatsende – und unterscheiden sich sonst nur wenig von den üblichen Festverträgen.
Das bedeutet, wer eine Handyflat ohne 24-monatige Mindestlaufzeit bucht, kann sie zu den üblichen Konditionen nutzen und muss beim Surfen im Internet, beim Telefonieren oder beim Versand von SMS keine Benachteiligung fürchten. Darüber hinaus sind inzwischen auch die monatlichen Grundgebühren für Handyflatrates ohne Mindestlaufzeit an die normalen Angebotspreise angeglichen. Ganz ohne Kompromisse wird die höhere Flexibilität jedoch nicht gewährt. Unter handyvertrag-kündigung.com/laufzeit-handyvertrag.html finden Sie weitere Infos zu Laufzeiten von Handyverträgen.
Oft ist es so, dass für Handyflats ohne Mindestvertragslaufzeit höhere Einrichtungspreise berechnet werden. Und auch wer zum Tarif das passende Smartphone direkt mitbestellen will, muss mit veränderten Konditionen und Gerätepreisen rechnen oder damit, dass eine solche Kombination vom jeweiligen Mobilfunkprovider gar nicht erst angeboten wird.
Darüber hinaus ist es üblich, dass Vergünstigungen und Rabatte, die viele Handyanbieter bei Erstbestellung eines ihrer Produkte gewähren, bei Buchung eines Flatrate Vertrags ohne feste Mindestlaufzeit teilweise oder sogar vollständig entfallen. In extremen Fällen kann ein Tarif dadurch sogar deutlich teurer werden. Wenn es also um die Vertragslaufzeit für die eigene Handyflat geht, sollten die Vor- und Nachteile von Festverträgen und Verträgen ohne Mindestlaufzeit zunächst genauestens gegeneinander abgewogen werden.